Handelsvertreter
Der Handelsvertreter ist ein selbständiger Gewerbetreibender,
der damit beauftragt ist, für ein anderes Unternehmen Geschäfte zu
vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen (z.B. Verkauf von Produkten
und Waren im Namen eines Unternehmers an den Kunden). Er arbeitet
auf fremden Namen und für fremde Rechnung und erhält für seine Tätigkeit
Provisionszahlungen vom Unternehmer. Anders als der Händler kauft
der Handelsvertreter die Produkte nicht ein, sondern fungiert als
Mittler zwischen dem Unternehmen und dem Kunden.
Wird zwischen dem Unternehmer und dem Vertriebspartner (in Deutschland
oder Griechenland) eine solche Geschäftsbeziehung praktiziert, besteht
zugleich ein Handelsvertretervertragsverhältnis - und zwar unabhängig
davon, ob ein schriftlicher oder nur ein mündlicher Vertrag vorliegt:
der Handelsvertreter hat dem Unternehmer gegenüber in jedem Fall dieselben
Rechte. Lediglich die Beweisführung über die getroffenen Vereinbarungen
ist ohne einen schriftlich abgeschlossenen Vertrag für beide Parteien
erschwert. Im Zweifelsfall tendieren Gerichte in solchen Fällen eher
dazu, zugunsten der Handelsvertreter zu entscheiden, so dass in jedem
Falle die schriftliche Fixierung der getroffenen Vereinbarungen empfehlenswert
ist.
Kai Behrens
Schwerpunkte
meiner Tätigkeiten sind: