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Rechtsanwalt Kai Behrens

 

Handelsvertreter
Der Handelsvertreter ist ein selbständiger Gewerbetreibender, der damit beauftragt ist, für ein anderes Unternehmen Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen (z.B. Verkauf von Produkten und Waren im Namen eines Unternehmers an den Kunden). Er arbeitet auf fremden Namen und für fremde Rechnung und erhält für seine Tätigkeit Provisionszahlungen vom Unternehmer. Anders als der Händler kauft der Handelsvertreter die Produkte nicht ein, sondern fungiert als Mittler zwischen dem Unternehmen und dem Kunden.
Wird zwischen dem Unternehmer und dem Vertriebspartner (in Deutschland oder Griechenland) eine solche Geschäftsbeziehung praktiziert, besteht zugleich ein Handelsvertretervertragsverhältnis - und zwar unabhängig davon, ob ein schriftlicher oder nur ein mündlicher Vertrag vorliegt: der Handelsvertreter hat dem Unternehmer gegenüber in jedem Fall dieselben Rechte. Lediglich die Beweisführung über die getroffenen Vereinbarungen ist ohne einen schriftlich abgeschlossenen Vertrag für beide Parteien erschwert. Im Zweifelsfall tendieren Gerichte in solchen Fällen eher dazu, zugunsten der Handelsvertreter zu entscheiden, so dass in jedem Falle die schriftliche Fixierung der getroffenen Vereinbarungen empfehlenswert ist.

 

 


Kai Behrens



Schwerpunkte
meiner Tätigkeiten sind:

- Handelsvertreterrecht

- Rechte der Vermögensberater

- Arbeitsrecht

- Internetrecht

- Mietrecht

- Aktuelle Entscheidungen